Unterricht: Einheiten im ABC-Einsatz - Änderungen
Kreisbrandmeister Oliver Göschel informierte in einem Unterricht über Neuerungen in der Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 500, die sich mit Einsätzen mit atomaren, biologischen und chemischen Stoffen (ABC) befasst. Ergänzend dazu gibt es zwei neue Merkblätter: Kennzeichnung im ABC-Einsatz, ABC-Konzept Bayern - Dekontamination. Die informelle Gefahrgut-Einheit Nordbayern, bei der sich Gefahrgutexperten regelmäßig treffen, durfte am neuen Regelwerk mitarbeiten.
Die GAMS-Regel (Gefahr erkennen, Absperren, Menschenrettung, Spezialkräfte anfordern) wurde um Sicherstellung des Brandschutzes und Einrichtung der Sofortdekontamination ergänzt. Die Amtshilfe für andere Behörden wurde genauer beschrieben und klargestellt, dass die Feuerwehr nur für die Gefahrenabwehr zuständig ist, nicht für Folgemaßnahmen.
Der Absperrbereich kann vor Gebäuden auf 5 m reduziert werden. Neu ist ein 15-m-Übergangsbereich, beispielsweise für Dekonplatz, Brandschutz usw.. Genauere Erläuterungen gab es zu den allgemeinen und besonderen Aufgaben im ABC-Bereich. Die richtige Schutzkleidung ist nicht mehr von der Einteilung in Gefahrengruppen abhängig, sondern von der einzelnen Lage.
Bei einer Menschenrettung darf es keinerlei Zeitverzug geben. Es gab Informationen zur Ausrüstung bei Gefahrguteinsätzen und zum ALARA-Prinzip, das übersetzt bedeutet: So gering wie vernünftigerweise erreichbar. In der Feuerwehrdienstvorschrift wurden neue Referenzwerte bei Einsätzen mit atomaren Stoffen festgelegt. Bei biologischen Stoffen gibt es Vorschläge für Desinfektionsmittel. Beim Einsatz mit chemischen Stoffen muss die Schutzkleidung angemessen sein.
Inhalt des Vortrages waren auch Informationen zu Dekontaminationsmaßnahmen, Dokumentation, Aufräumarbeiten und Ausbildung.
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