Unterricht: Atemschutz-Grundlagen
Der vierte Unterricht in diesem Jahr widmete sich dem Thema „Atemschutz – Grundlagen für Alle“ und diente vor allem der jährlich vorgeschriebenen Unterweisung der aktiven Atemschutzgeräteträger. Darüber hinaus hatte der Leiter des Atemschutzes, Kreisbrandmeister Alexander Letz, in seinem Vortrag auch einige Ausbildungsinhalte zusammengestellt, die für „Nicht-Atemschutzgeräteträger“ von Interesse sind. Seinen Unterricht stimmte er mit Kreisbrandmeister Martin Tröger ab, der für die die Atemschutzausbildung verantwortlich ist.
Zunächst informierte Alexander Letz über aktuelle Themen, insbesondere über die Einführung einer gesonderten WhatsApp-Gruppe zum Informationsaustausch, die neuen Formulare für die Eignungsbeurteilung (früher G 26.3) sowie die derzeit anstehenden Termine für Übungsstreckendurchgänge. Weiter ging er auf die in der Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV) 7 festgelegten Einsatzgrundsätze im Atemschutzeinsatz ein. Dabei stellte er die verschiedenen Verantwortlichkeiten und Anforderungen heraus, die einem sicheren und geordneten Einsatzablauf dienen.
Weitere Punkte des Unterrichts waren die Ausrüstung eines Atemschutzgeräteträgers, die Funktion des Sicherheitstrupps sowie die Standard-Einsatzregeln mit der Checkliste für eine vollständige Schutzkleidung, den Einsatz des Mobilen Rauchverschlusses und die Vorgehensweise nach dem Ampelschema.
Dass ein gutes Schlauchmanagement, gerade bei größeren Einsatzstellen sehr wichtig ist, um das Einsatzziel schnell und effektiv erreichen zu können, stellte der Referent anhand einiger Beispiele heraus. Zum Schluss ging er noch auf die konsequente Durchführung einer Atemschutzüberwachung und die Einhaltung der Hygieneregeln nach dem Grundsatz „Vermeidung geht vor Schutz und Schutz ist besser als Nachsorge!“ sowie die Führung eines Expositionstagebuches ein.
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